Darum geht’s
- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnte erst vier Tage nach Deutschland vor einer mit Noroviren belasteten Tiefkühl-Beerenmischung.
- Das Bundesamt begründet die spätere öffentliche Warnung mit fehlenden Angaben zu den betroffenen Chargen und einer notwendigen Risikobewertung vor der Veröffentlichung.
- Bereits nach einem Salmonellen-Fall war das BLV wegen verspäteter Warnungen in die Kritik geraten.
Das Norovirus führt zu Durchfall, Erbrechen, einem ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen. Durch den starken Flüssigkeitsverlust kann eine Infektion für Kinder, immungeschwächte Personen und ältere Menschen gefährlich sein.
Solche Noroviren wurden in einer Beerenmischung von Lidl nachgewiesen. Am Dienstag, 28. Juli, warnte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) öffentlich: «Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren.»
Nur: In Deutschland wurden die Konsument*innen bereits vier Tage früher, am Freitag, 24. Juli, vor der Beerenmischung gewarnt. Auch Lidl Schweiz schrieb am 24. Juli auf seiner Website: «Das betroffene Produkt ‹Freshona Bio Beerenmischung tiefgefroren, 300g› wurde bei Lidl in Schweiz verkauft. Es kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden.»
Weiter ist aufgeführt: «Von dem Rückruf ist ausschliesslich das Produkt ‹Freshona Bio Beerenmischung tiefgefroren, 300g› des Herstellers Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 25.02.2028/Charge L250226B3, 26.03.2028/Charge L270326B3, 14.04.2028/Charge L150426P3 betroffen.»
Auf Anfrage von blue News schreibt Lidl Schweiz: «Wir können Ihnen bestätigen, dass Lidl Schweiz am 24. Juli transparent über den Rückruf informiert und dabei direkt die betroffenen Chargennummern veröffentlicht hat. Die Angaben wurden nicht nachträglich ergänzt.»
Auch über Salmonellen im Käse wurden Schweizer*innen spät informiert
Es ist nicht das erste Mal, dass das BLV Konsument*innen in der Schweiz spät informiert. Erst Ende Juni berichtete der «Tages-Anzeiger» von mit Salmonellen belastetem Weichkäse. Die Detailhändler hatten den Käse am Karfreitag aus dem Regal genommen und per Medienmitteilung die Produkte zurückgerufen. Die Warnung des Bundesamts erschien jedoch erst acht Tage nach dem ersten Verdacht und vier Tage nach dem Rückruf, am Dienstag nach den Osterfeiertagen.
Der «Tages-Anzeiger» rekonstruierte, wie es zur Verzögerung kam. Die vorgegebenen Abläufe und wohl auch die Abwesenheiten über Ostern sind Gründe dafür. Das Bundesamt sah die Verantwortung damals vor allem bei den Betrieben. Nach diesem Fall habe das Bundesamt die Antwortfristen verkürzt, teilte die Mediensprecherin dem «Tages-Anzeiger» mit. Man werde das Augenmerk auf rasche Reaktionen legen und weitere Anpassungen prüfen, sollten die Betriebe ihrer Pflicht, die geforderten Informationen vollständig und fristgerecht einzureichen, nicht nachkommen.
Bundesamt erklärt die Abläufe
Doch warum wurden die Schweizer Konsument*innen jetzt im Fall der Tiefkühlbeeren erneut so spät informiert? blue News hat beim BLV nachgefragt. Dieses erklärt zuerst die Abläufe:
Die Hauptverantwortung tragen Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer. Sie müssten bei Verdacht einer Gesundheitsgefährdung die zuständige kantonale Vollzugsbehörde unverzüglich informieren sowie die betroffenen Produkte vom Markt nehmen beziehungsweise zurückrufen. Die kantonale Vollzugsbehörde übermittelt die erforderlichen Informationen anschliessend dem BLV.
Diesen Rückruf inklusive Chargennummern der betroffenen Beerenmischung veröffentlichte Lidl Schweiz am 24. Juli.
Screenshot lidl.ch
«Bestehen akute Gesundheitsrisiken, veröffentlicht das BLV umgehend eine öffentliche Warnung auf seiner Webseite, per Newsletter, über X und in der RecallSwiss-App», so das Bundesamt. «Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Angaben zum betroffenen Produkt, zur festgestellten Gefahr sowie zum weiteren Vorgehen vollständig vorliegen.»
Im Fall der Beeren sei das zuständige kantonale Labor am 24. Juli telefonisch über den geplanten Rückruf informiert worden. Am 27. Juli habe es alle Unterlagen erhalten. Das BLV sei am gleichen Tag von der kantonalen Vollzugsbehörde informiert worden. Zu diesem Zeitpunkt seien jedoch noch nicht alle «für eine öffentliche Warnung erforderlichen Informationen» vorgelegen. So hätten die genauen Chargen- und Mindesthaltbarkeitsangaben gefehlt. Als diese am 28. Juli vorlagen, habe das BLV die Warnung umgehend veröffentlicht.
Ausserdem habe das BLV den Rückruf des Herstellers am 27. Juli auf seiner Website publiziert. «Die Annahme, die deutsche Warnung habe bereits dieselben Schweizer Chargen umfasst, trifft nicht zu», so das BLV. «Die tatsächlich in der Schweiz betroffenen Chargen mussten anschliessend anhand der vom Unternehmen übermittelten Rückrufunterlagen abgeklärt werden.»
Nicht verunsichern und nicht ungerechtfertigt schädigen
Das BLV könne einen privaten Rückruf nicht ungeprüft übernehmen. Vor der Veröffentlichung einer öffentlichen Warnung müssten insbesondere die betroffenen Chargen, der Vertrieb in der Schweiz sowie die Voraussetzungen für eine öffentliche Warnung überprüft und eine Risikobewertung vorgenommen werden.
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«Im vorliegenden Fall musste zunächst geklärt werden, welche Chargen tatsächlich in der Schweiz in Verkehr gebracht worden waren, da die Angaben der ersten Meldung über das europäische Schnellwarnsystem nicht mit den vom Unternehmen übermittelten Rückrufunterlagen übereinstimmten», schreibt das BLV. Erst nach Abschluss dieser Abklärungen, der Risikobewertung und nachdem sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, sei die Warnung umgehend veröffentlicht worden.
«Damit sollen unbegründete oder ungenaue Warnungen vermieden werden, die Konsumentinnen und Konsumenten verunsichern und nicht betroffene Hersteller oder Produkte ungerechtfertigt schädigen könnten.»
Das BLV überprüfe seine Abläufe gemeinsam mit den kantonalen Vollzugsbehörden und den beteiligten Unternehmen laufend. «Es schenkt insbesondere der raschen und vollständigen Übermittlung der erforderlichen Informationen grosse Aufmerksamkeit und optimiert die Prozesse, wenn sich entsprechender Handlungsbedarf zeigt.»
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