Darum geht’s
- Der 1. August verlief in der Schweiz trotz Feuer- und Feuerwerksverboten grösstenteils ruhig, mit vergleichsweise wenigen Meldungen zu Verstössen.
- In mehreren Kantonen registrierte die Polizei einzelne Fälle von unerlaubtem Feuer oder Feuerwerk, griff meist mit Verwarnungen ein und verhängte nur teilweise Bussen oder Anzeigen.
- Insgesamt ziehen die Behörden eine positive Bilanz und betonen, dass sich die Bevölkerung überwiegend an die Vorschriften gehalten hat.
Der diesjährige 1. August verlief ungewohnt ruhig. Wegen der Hitze und anhaltenden Trockenheit galt in vielen Teilen der Schweiz ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Doch hielt man sich auch daran? blue News hat nachgefragt:
Zürich:
Am Nationalfeiertag sind bei der Kantonspolizei Zürich rund 50 Meldungen wegen Verstössen gegen das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot eingegangen. Insgesamt zog die Polizei jedoch eine positive Bilanz: Die Bevölkerung habe sich grösstenteils an die Vorschriften gehalten.
Über allfällige Sanktionen entscheidet das jeweils zuständige Statthalteramt. Zur Höhe möglicher Bussen machte die Polizei keine Angaben.
In der Stadt Zürich waren es 17 Meldungen im Zusammenhang mit dem Verbot. Rund die Hälfte betraf das Abbrennen von Feuerwerk, die andere Hälfte waren Verstösse gegen das Feuerverbot, etwa durch Grillieren mit Holzkohle.
Die Einsatzkräfte gingen nach eigenen Angaben mit Augenmass vor. In den meisten Fällen wurden die fehlbaren Personen aufgefordert, das Feuer zu löschen oder das Feuerwerk einzustellen. Bei wiederholten Verstössen oder je nach Situation kam es jedoch zu Bussen oder Anzeigen.
Die Höhe möglicher Bussen variiert je nach Tatbestand und wird letztlich von der zuständigen Behörde festgelegt. Insgesamt hielten sich die Zürcherinnen und Zürcher laut Behörden aber grösstenteils an die Vorgaben.
Bern:
Der 1. August ist im Kanton Bern aus Sicht der Polizei ruhig verlaufen, trotz geltendem Feuerwerksverbot. Es gingen rund 30 Meldungen wegen Verstössen gegen kantonale oder kommunale Vorschriften ein. Etwa die Hälfte betraf unerlaubtes Feuerentfachen, die andere Hälfte das Abbrennen von Feuerwerk.
Wer gegen ein Feuerverbot verstösst, muss grundsätzlich mit einer Anzeige rechnen. Gemäss Artikel 46 des bernischen Waldgesetzes droht bei vorsätzlichen Verstössen eine Busse von bis zu 20’000 Franken.
Insgesamt zieht auch die Polizei Bern eine positive Bilanz: Der Nationalfeiertag sei ohne aussergewöhnliche Ereignisse verlaufen.
Basel:
Auch die Polizei Basel-Landschaft blickt nach dem Nationalfeiertag auf einen insgesamt ruhigen Verlauf im Zusammenhang mit dem kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbot zurück. Am 1. August musste sie elfmal ausrücken, meist wegen Personen, die mit Holz oder Holzkohle grillieren wollten oder bereits ein Feuer entfacht hatten.
In mehreren Fällen konnten die Einsatzkräfte rechtzeitig eingreifen und die Betroffenen auf die geltenden Vorschriften aufmerksam machen, sodass Feuer verhindert wurden. In vier Fällen kam es jedoch zu Verzeigungen wegen Verstössen gegen die kantonalen Bestimmungen.
Abgesehen davon verlief der Nationalfeiertag sowohl tagsüber als auch in der Nacht ohne grössere Zwischenfälle. Die Polizei zieht deshalb eine positive Bilanz und dankt der Bevölkerung für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten sowie die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen.
Das in Basel-Stadt geltende Feuer- und Feuerwerksverbot wurde erfreulicherweise weitgehend eingehalten. Am 1. August ging lediglich eine einzige Meldung wegen abgefeuertem Feuerwerk ein. Dies dürfte laut der Polizei auch damit zusammenhängen, dass die offiziellen Feierlichkeiten bereits am Abend des 31. Juli stattfanden. Doch auch an diesem Abend wurden keine grösseren Zwischenfälle verzeichnet.
Aargau
Im Kanton Aargau gab es innerhalb von 48 Stunden 33 Meldungen wegen Feuerwerk, wie die Kantonspolizei mehreren Medien mitteilte. Dabei sei aber nicht immer klar gewesen, ob auch wirklich etwas gezündet worden sei. Dazu kamen 26 Meldungen wegen Feuer oder Grillieren. Meist seien es jedoch erlaubte Gasgrills gewesen, die einfach stark geraucht hätten. In der Stadt Aarau gab es keine einzige Meldung.
Thurgau:
Der Nationalfeiertag ist im Kanton Thurgau weitgehend ruhig verlaufen. Wie die Kantonspolizei mitteilt, kam es zu keinen grösseren Zwischenfällen. Am Samstagabend und in der Nacht auf Sonntag gingen aus dem gesamten Kantonsgebiet rund ein Dutzend Meldungen wegen Verstössen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot ein. In etwa der Hälfte der Fälle sprach die Polizei Verzeigungen aus.
Zug
Die Behörden im Kanton Zug bezeichneten den Verlauf der Feierlichkeiten als ruhig und «äusserst erfreulich», wie mehrere Medien berichteten.
St. Gallen:
Der 1. August ist auch im Kanton St. Gallen weitgehend ruhig und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen. Die Kantonspolizei zieht eine positive Bilanz: Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot wurde grösstenteils eingehalten.
Zwischen Freitagabend und Mitternacht am 1. August registrierte die Kantonspolizei im gesamten Kantonsgebiet sieben Verstösse gegen das Feuerverbot. Dabei wurden im Freien unter anderem Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen betrieben. Zudem wurden acht Widerhandlungen gegen das Feuerwerksverbot festgestellt.
Die Verstösse wurden sowohl durch Meldungen aus der Bevölkerung an die Notrufzentrale als auch im Rahmen von Patrouillen entdeckt. Soweit möglich, wurden die verantwortlichen Personen verwarnt oder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Seit Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots am 17. Juli wurden im Kanton St. Gallen insgesamt rund 67 Verstösse registriert.
Solothurn
Die Kantonspolizei Solothurn zieht nach dem 1.-August-Wochenende eine positive Bilanz zum geltenden Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Bevölkerung habe sich grossmehrheitlich verantwortungsbewusst verhalten und die angeordneten Sicherheitsmassnahmen eingehalten. Dafür spricht sie der Kantonsbevölkerung ausdrücklich ihren Dank aus.
Zwischen Freitag und Sonntag gingen bei der Polizei rund 25 Meldungen ein. Diese betrafen überwiegend Feuer sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle im privaten Rahmen. Bei einzelnen Kontrollen stellte sich heraus, dass sich die Beteiligten des Verbots nicht bewusst waren. In einigen Fällen wurde zudem festgestellt, dass mit erlaubten Gas- oder Elektrogrills grilliert wurde. Meldungen zum Zünden von Feuerwerk blieben laut Polizei die absolute Ausnahme.
Die Einhaltung des Feuerverbots wird im Rahmen der ordentlichen Polizeitätigkeit überprüft. Verstösse gegen die Allgemeinverfügung werden mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken geahndet. Weitere strafrechtliche Bestimmungen auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene bleiben vorbehalten.
Tessin
Im Tessin sind vier Meldungen bei der Kantonspolizei eingegangen, doch es konnte kein Fehlverhalten festgestellt werden.
Westschweiz
Auch in der Westschweiz verlief der Feiertag ohne grössere Zwischenfälle, wie es in mehreren Medien hiess. Die Genfer Kantonspolizei erhielt zahlreiche Anrufe wegen Knallkörpern und verzeichnete rund fünfzig Einsätze. Schwere Vorfälle oder Verletzte gab es dabei nicht.
Im Kanton Freiburg hielt sich die Bevölkerung ebenfalls gut an das Feuerverbot. Eine Gruppe, die in Gumefens ein Feuer im Wald entfachte, wurde jedoch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zudem gingen rund zwanzig Anrufe wegen Knallkörpern ein. Auch im Wallis kam es zu keinen nennenswerten Ereignissen.
In St-Prex VD geriet am Samstagabend eine Abschussplattform für das Feuerwerk zum 1. August auf einem Lastschiff in Brand. Der Vorfall verlief ohne Verletzte oder grössere Schäden, wie die Rettungsdienste am Sonntag mitteilten.
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