Darum geht’s
- Im sonst so ruhigen Liechtenstein machen derzeit gleich zwei Krisen Schlagzeilen.
- Ein Hackerangriff auf ein sensibles Staatsregister erschüttert das Vertrauen in den Finanzplatz.
- Zudem wird im Ländle kontrovers über eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts diskutiert.
Liechtenstein gilt seit Jahrzehnten als Inbegriff von Stabilität. Das kleine Fürstentum zwischen der Schweiz und Österreich steht für Wohlstand, einen starken Finanzplatz und eine politische Kultur, die stark von Konsens und Kontinuität geprägt ist.
Derzeit erlebt das Ländle aber ungewöhnlich turbulente Zeiten: Ein schwerer Hackerangriff hat das Vertrauen in die digitale Sicherheit des Staates erschüttert. Gleichzeitig läuft eine gesellschaftspolitische Debatte über das Abtreibungsrecht, die auch die Rolle des Fürstenhauses infrage stellt.
Der Hackerangriff – das ist passiert
Vergangene Woche ist das Fürstentum Liechtenstein Ziel eines Cyberangriffs geworden. Betroffen ist das sogenannte Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP). Darin wird festgehalten, wer tatsächlich hinter Unternehmen, Stiftungen und anderen juristischen Konstruktionen steht.
Solche Register sind für moderne Finanzplätze zentral. Sie sollen verhindern, dass Unternehmen anonym genutzt werden können, um Geld zu waschen, Vermögen zu verstecken oder illegale Geschäfte zu verschleiern. Gleichzeitig gehören die darin gespeicherten Informationen zu den besonders schützenswerten Daten eines Staates.
Nach Angaben der Behörden konnten unbekannte Angreifer*innen auf das System zugreifen und Informationen von rund 31’000 Rechtsträger*innen kopieren. Inzwischen haben die forensischen Untersuchungen ein mögliches Einfallstor identifiziert, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Demnach handelte es sich um einen gezielten Angriff auf hohem technischem Niveau gegen eine hochkomplexe Sicherheitsstruktur. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.
Die bisherigen Erkenntnisse sprechen gemäss Regierung dafür, dass ausschliesslich das Register angegriffen wurde. Hinweise auf Angriffe gegen weitere Systeme der Landesverwaltung gebe es derzeit nicht. Dennoch seien vorsorglich zusätzliche IT-Systeme mit sensiblen Daten vom Netz genommen worden, damit sie umfassend überprüft werden können.
Der Schaden ist ohnehin erheblich. Liechtensteins Wirtschaft basiert stark auf Vertrauen. Der Finanzplatz des Fürstentums lebt davon, dass internationale Kund*innen, Unternehmen und Investor*innen darauf bauen können, dass sensible Informationen geschützt sind. Ein erfolgreicher Angriff auf eine zentrale staatliche Datenbank wirft deshalb nicht nur technische Fragen auf, sondern trifft einen Kernbereich des liechtensteinischen Selbstverständnisses.
Darum ist der Datenklau für den Finanzplatz besonders heikel
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um sein internationales Image zu verändern. Lange Zeit wurde das Land im Ausland vor allem mit Diskretion, Stiftungen und einem wenig transparenten Finanzplatz verbunden. Unter internationalem Druck hat das Fürstentum seine Regeln verschärft und sich stärker an globale Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerhinterziehung angepasst.
Regierungschefin Brigitte Haas betonte deshalb am Dienstag, dass das betroffene Register gerade ein Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sei. Es sei im Rahmen der Umsetzung der fünften EU-Geldwäschereirichtlinie geschaffen worden und diene der Einhaltung internationaler Transparenzstandards. Aus Sicht der Regierung richtet sich der Angriff deshalb nicht nur gegen Liechtenstein, sondern auch gegen internationale Compliance-Standards.
Der Hackerangriff kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Er könnte bei internationalen Partnern die Frage aufwerfen, wie sicher die digitale Infrastruktur des renommierten Finanzplatzes tatsächlich ist.
Gleichzeitig versucht die Regierung zu beruhigen: Im Register seien weder Kontostände noch Vermögenswerte oder Dividenden gespeichert. Erfasst werden vor allem Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat der wirtschaftlich berechtigten Personen.
Wer steckt hinter dem Angriff?
Noch ist unklar, wer hinter der Attacke steckt und welches Ziel die Täter*innen verfolgt haben. Möglich sind verschiedene Motive – von Datendiebstahl und Erpressung bis hin zu wirtschaftlicher oder staatlich motivierter Spionage. Die Strafverfolgungsbehörden haben inzwischen Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen und verfolgen digitale Spuren gemeinsam mit europäischen Behörden.
Gerade die Informationen aus dem Register könnten für Kriminelle interessant sein. Wer weiss, welche Personen hinter bestimmten Unternehmen oder Stiftungen stehen, erhält Einblicke in internationale Geschäftsverbindungen. Auch ohne Vermögensdaten könnten die gestohlenen Informationen für gezielte Betrugsversuche, Phishing oder Erpressungsversuche missbraucht werden.
Die Behörden stehen deshalb unter Druck, Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig müssen sie tausende Betroffene informieren. Weil im Register keine vollständigen Kontaktdaten wie Wohnadressen hinterlegt sind, erfolgt die Benachrichtigung teilweise über die betroffenen Rechtsträger*innen. Zusätzlich hat die Regierung eine Informationsstelle für Betroffene eingerichtet.
Zweiter Brennpunkt: Streit um Abtreibungsrecht
Während die Folgen des Hackerangriffs aufgearbeitet werden, beschäftigt das Land auch eine ganz andere Kontroverse: die Frage, ob Liechtenstein sein Abtreibungsrecht liberalisieren soll.
Das Fürstentum gehört heute zu den europäischen Ländern mit den restriktivsten Regelungen. Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich strafbar, ausser es liegen bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmegründe vor. In der Praxis bedeutet das: Frauen aus Liechtenstein, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, wenden sich häufig an Kliniken im benachbarten Ausland – insbesondere an die Schweiz oder Österreich.
Die Initiant*innen einer Reform wollen das ändern. Sie fordern eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild: Ein Schwangerschaftsabbruch soll bis zur 12. Schwangerschaftswoche seit Beginn der letzten Periode legal möglich sein. Nach Ablauf dieser Frist sind Abbrüche nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn eine schwere körperliche oder psychische Belastung beziehungsweise eine medizinische Gefahr besteht.
Zudem soll das Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte fallen. Dieses hindert das medizinisches Personal daran, öffentlich über entsprechende Leistungen zu informieren.
Die Befürworter*innen der Reform argumentieren, dass diese Situation nicht mehr zeitgemäss sei. Sie sehen es als Widerspruch, dass Frauen zwar ins Ausland ausweichen können, das Thema im eigenen Land aber weiterhin stark eingeschränkt bleibt.
Die Gegner*innen stellen hingegen den Schutz ungeborenen Lebens in den Mittelpunkt. Für sie ist eine Liberalisierung ein grundlegender gesellschaftlicher Wandel, den sie ablehnen.
Besonders brisant wird die Diskussion, weil sie in einem Land stattfindet, in dem politische Entscheidungen nicht nur von Regierung und Parlament geprägt werden, sondern auch von der besonderen Stellung des Fürstenhauses.
Liechtenstein ist als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage organisiert. Das Haus Liechtenstein stellt den Landesfürsten, die Souveränität ist gleichermassen zwischen Fürst und Volk geteilt.
Seit 2004 führt Erbprinz Alois die laufenden Staatsgeschäfte für seinen Vater, Fürst Hans-Adam II. Dabei verfügt er über deutlich stärkere Kompetenzen als viele andere europäische Staatsoberhäupter. Die Verfassung räumt ihm weitreichende Befugnisse ein – darunter auch ein Vetorecht bei Gesetzesbeschlüssen.
Die Fürstenfamilie mit Fürst Hans-Adam II. (von rechts), Erbprinzessin Sophie, Erbprinz Alois, Prinz Joseph Wenzel, und Prinzessin Marie Caroline.
Keystone
Alois hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er einer Liberalisierung des Abtreibunsrechts kritisch gegenübersteht. Er hat in Aussicht gestellt, sein verfassungsmässiges Recht zu nutzen und ein entsprechendes Gesetz zu blockieren, sollte die Initiative angenommen werden.
Gratwanderung zwischen Monarchie und Demokratie
Der Erbprinz hat mit seiner Haltung eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Befürworter*innen einer Liberalisierung argumentieren, dass in einer modernen Demokratie der politische Wille der Bevölkerung entscheidend sein müsse. Wenn eine Mehrheit eine Gesetzesänderung unterstütze, dürfe diese nicht durch eine einzelne Person verhindert werden.
Monarchieunterstützer*innen verweisen hingegen darauf, dass die besondere Rolle des Fürstenhauses bewusst Teil der liechtensteinischen Staatsordnung sei. Die Möglichkeit eines Vetos sei kein Fremdkörper, sondern ein in der Verfassung vorgesehenes Element des politischen Systems.
Auch Alois selbst begründet seine Haltung nicht mit persönlichem Machtanspruch, sondern mit der Verantwortung des Fürstenhauses. Er sieht die Monarchie als stabilisierendes Element und als Institution, die langfristige Werte vertreten könne – auch dann, wenn politische Mehrheiten kurzfristig andere Wege einschlagen.
Die Initiant*innen haben bereits einen ersten Erfolg verbuchen können: Am Freitag reichte das Komitee fast 5000 Unterschriften ein – das entspricht fast einem Viertel der Stimmberechtigten in Liechtenstein. Damit dürfte dereinst über die Vorlage abgestimmt werden, auch wenn der politische Tod bereits vor dem Urnengang droht.
Video aus dem Ressort
«Fahr ab mit deinen Vorurteilen»: Liechtensteinerin räumt mit Klischees über Ländle auf
Über Liechtenstein, eines von fünf Schweizer Nachbarländern, weiss hierzulande kaum jemand etwas. Nun bekam blue News Redaktor Bruno Bötschi von einer waschechten Liechtensteinerin eine Landesführung.
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