Familie verliert vor Flug ab Zadar gebuchte Sitzplätze


«Willkür» bei Gebühren

Die irische Fluggesellschaft Ryanair verlangte Extra-Zuschläge, wenn Eltern und Kinder nebeneinander sitzen wollten.

EPA

Ryanair steht wegen Gebühren für Familiensitzplätze unter Druck. In Grossbritannien läuft eine Untersuchung, in Österreich fällte das Gericht ein klares Urteil.

Petar Marjanović

Darum geht’s

  • Eine deutsche Familie verlor am Flughafen Zadar wegen eines wetterbedingten Flugzeugwechsels ihre gebuchten Sitzplätze.
  • Ryanair platzierte alle Passagier*innen per Algorithmus neu, erst das Kabinenpersonal an Bord konnte das Problem lösen.
  • Die britische Wettbewerbsbehörde untersucht Ryanair, weil die Airline Familien für Sitzplätze neben ihren Kindern zur Kasse gebeten haben soll.
  • Ryanair kündigte daraufhin an, Familien künftig kostenlos nebeneinander zu setzen. Die Behörde prüft aber weiter.
  • In Österreich erklärte der Oberste Gerichtshof vierzehn Ryanair-Gebühren für unzulässig, darunter die Check-in-Gebühr und den Familiensitz-Zuschlag. Konsument*innen werden aufgerufen, bereits bezahlte Gebühren zurückzufordern.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Die Szene am Sonntagabend am Flughafen Zadar in Südkroatien war unangenehm mit anzusehen: Eine vierköpfige Familie aus Deutschland wollte den Flug um 19.40 Uhr nach Memmingen nehmen. Kurz vor dem Abflug zeigte die Ryanair-App auf dem Handy plötzlich an, dass sämtliche Sitzplätze geändert worden waren. Die Folge: Mutter, Vater und die beiden minderjährigen Kinder hätten nicht mehr nebeneinander sitzen können.

Grund dafür waren offenbar zahlreiche Umplanungen im Flugverkehr wegen Gewittern. Zunächst hiess es, die Maschine werde erst kurz vor Mitternacht abheben, insgesamt also vier Stunden zu spät. Dann aber stellte Lauda Air eine Ersatzmaschine zur Verfügung. Die Fluggäste kamen so pünktlich heim, verloren dabei aber ihre ursprünglichen Sitzplätze.

Eine Lauda-Air-Maschine ermöglichte einen pünktlichen Rückflug. Die Kund*innen erhielten aber neu zufällige Sitze.

Eine Lauda-Air-Maschine ermöglichte einen pünktlichen Rückflug. Die Kund*innen erhielten aber neu zufällige Sitze.

blue News

Der Vater versuchte zunächst am Check-in-Schalter, das Problem zu klären. Dort war aber nur Flughafenpersonal im Einsatz, das nicht helfen konnte und der Familie riet, eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Auch ein Hilfeversuch des blue-News-Reporters brachte nichts: Kurz vor dem Boarding liess sich über die Handy-App keine Sitzplatzänderung mehr vornehmen. Erst als die Familie – genervt und vom Stress erschöpft – im Flugzeug das Lauda-Air-Personal ansprach, fand sich eine Lösung.

Britische Behörde ermittelt

Ryanair steht schon länger wegen seiner Sitzplatz-Regeln für Familien in der Kritik. Im Juni eröffnete die britische Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) eine Untersuchung gegen die Airline.

Grund: Ryanair soll in seinen Geschäftsbedingungen verlangt haben, dass mindestens ein Elternteil neben Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren sitzt. Für diesen «obligatorischen Familiensitzplatz» habe Ryanair laut Darstellung der britischen Behörde acht Pfund (rund 8.70 Franken) pro Flugstrecke verlangt.

Die Behörde teilte in einer Mitteilung mit: Sie prüfe derzeit, ob Ryanair Familien mit einer obligatorischen Sitzplatzgebühr benachteiligt und diese Zusatzkosten beim Buchen zu spät ausweist. Verstösse gegen das Konsumentenschutzgesetz könnten mit einer Busse von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden – oder mit 300’000 Pfund, falls dieser Betrag höher ausfällt.

Ryanair will Praxis geändert haben

Ryanair lenkte ein und kündigte letzte Woche an, sich künftig am «Branchenstandard» zu orientieren. In einer PR-mässig aufpolierten Mitteilung liess die Airline verlauten, die bisherige Regelung habe Familien «Planungssicherheit» gegeben. Diese Regelung sei «geschätzt» worden «wie Ryanairs tiefe Tarife». Eine Änderung gebe es aber dennoch: Familien, die ab dem 25. Juni ein Ticket buchen, «müssen möglicherweise bis nach dem Check-in warten, um ihre Sitzplatzzuweisung zu erfahren, und werden eher im hinteren Teil der Kabine sitzen».

Was das konkret bedeutet, bleibt unklar. Ryanair reagierte nicht auf eine Anfrage von blue News zum Fall der Familie – unter anderem zur Frage, ob sie in Zadar etwas falsch gemacht habe und wieso der Sitzplatz-Algorithmus bei einem Flugzeugwechsel auch Kund*innen mit gebuchten Plätzen zufällig neu platziert.

Die britische Behörde zeigt sich skeptisch. Ein Sprecher sagt zu blue News: «Ryanair behauptet, seine Sitzplatzregelung entspreche nun dem Gesetz. Das werden wir gründlich prüfen. Sollte es stimmen, wäre das ein Erfolg für Familien: Sie müssten künftig nicht mehr dafür bezahlen, neben ihren Kindern zu sitzen. Es zeigt auch, welche Wirkung unsere neuen Befugnisse entfalten.»

Die Untersuchung der britischen Behörde laufe trotzdem weiter, weil zahlreiche Familien den Zuschlag für «obligatorische Familiensitzplätze» bereits bezahlt hätten.

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Österreich: Konsumenten sollten Zuschläge zurückverlangen

Deutlich konsumentenfreundlicher zeigte sich im Juni Österreich: Der Oberste Gerichtshof entschied nach einer Klage einer Konsumentenschutzorganisation, dass vierzehn Ryanair-Gebühren unzulässig sind – darunter die Check-in-Gebühr, die Kleinkindgebühr, die Gebühr für obligatorische Familiensitze sowie die Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte.

Die Begründung des Urteils: Zum einen seien viele Bestimmungen so unklar formuliert, dass Kundinnen und Kunden kaum nachvollziehen könnten, wann eine Gebühr anfällt, wie hoch sie ist oder unter welchen Bedingungen sie zurückgefordert werden kann. Zum anderen sah das Gericht darin eine grobe Benachteiligung der Konsument*innen, weil die Gebühren selbst dann verrechnet werden können, wenn Ryanair selbst den Grund dafür zu verantworten hat.

Als Beispiel nannte das Gericht die Flughafen-Check-in-Gebühr und den Zuschlag für Bordkarten: Ryanair erlaubt nur den digitalen Check-in und druckt keine Flugtickets mehr aus.

Wer am Flughafen-Schalter erscheint und kein gültiges Ticket kann, muss einen Zuschlag zahlen – selbst dann, wenn zum Beispiel ein Serverausfall bei Ryanair schuld ist. Das sei kundenfeindlich, urteilte das Gericht. Beim Zuschlag für Bordkarten fand es gar keinen sachlichen Grund, der die Gebühr rechtfertigen würde. Der Zuschlag sei «willkürlich».

Geklagt hatte der österreichische Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Auf ihren Webseiten rufen beide Institutionen Konsument*innen dazu auf, die Gebühren mit Musterbriefen zurückzufordern.

Was das Urteil für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet, ist bislang unklar.

blue News erkundigte sich bereits im November 2025 beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Thematik, als Ryanair den Digitalzwang einführte. Damals äusserte sich die Behörde ganz im Sinne von Ryanair: «Dem BAZL sind keine Bestimmungen bekannt, die ein physisches Ticket vorschreiben.» Sprich: Der Bund wollte nicht intervenieren, damit Schweizer Kund*innen für eine gedruckte Bordkarte am Flughafen nicht mehr bezahlen müssen.

Zwar gebe es eine EU-Verordnung für Personen mit Einschränkungen oder Behinderungen, doch die enthalte keine Regeln zur Buchung einer Flugreise. Die schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz reagierte nicht auf eine Anfrage von blue News.


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