Spitzenjob
António Guterres ist noch bis Ende des Jahres im Amt.
sda
Darum geht’s
- Die Amtszeit von Uno-Generalsekretär António Guterres endet Ende des Jahres.
- Der Uno-Sicherheitsrat spielt bei der Wahl des neuen Generalsekretärs oder der neuen Generalsekretärin die entscheidende Rolle. Besonders wichtig ist die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht.
- Wer das Amt bekommt, soll im Herbst feststehen. Vier Frauen und drei Männer sind aktuell im Rennen – erstmals könnte eine Frau die Vereinten Nationen als Generalsekretärin führen.
Ende des Jahres geht die Amtszeit von UN-Generalsekretär António Guterres zu Ende. Das Rennen um seine Nachfolge im prestigeträchtigen Posten läuft. Doch wie funktioniert das Wahlverfahren? Und was macht der Uno-Generalsekretär überhaupt? Die wichtigsten Antworten.
Was macht der Uno-Generalsekretär?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der höchste Verwaltungsbeamte und das Gesicht der Uno. Er leitet das UN-Sekretariat in New York, vertritt die Organisation nach aussen und vermittelt in internationalen Krisen.
Unter anderem hat der UN-Generalsekretär das Recht, dem Sicherheitsrat jedes Thema auf die Agenda zu setzen, das seiner Einschätzung nach den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährden könnte. Er besitzt jedoch keine eigene Macht oder direkte Durchsetzungskraft gegenüber den Mitgliedstaaten.
Das Amt bringt also viel Ruhm, aber wenig Einfluss. Die Amtszeit ist formal nicht begrenzt. In der Praxis hat sich jedoch eine Regel von zwei Amtszeiten à fünf Jahre etabliert.
Seit Ende November 2025 können alle UN-Mitgliedsstaaten oder Staatengruppen jeweils eine Person für das Amt nominieren. Am 23. Juli fand im Saal der UN-Generalversammlung in New York ein Meeting statt, bei dem alle sechs bis dahin Nominierten der Versammlung Rede und Antwort standen.
Der UN‑Sicherheitsrat ist der zentrale Akteur im Auswahlverfahren. Zum Sicherheitsrat gehören die fünf ständigen Mitglieder China, Frankreich, Russland, Grossbritannien und USA. Diese fünf Staaten haben auch ein Vetorecht bei der Wahl der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs.
Die zehn nichtständigen Mitglieder sind zur Zeit der Wahl Bahrain, Dänemark, die Demokratische Republik Kongo, Griechenland, Kolumbien, Lettland, Liberia, Pakistan, Panama und Somalia.
Zurzeit laufen im Sicherheitsrat anonyme Probe-Abstimmungen, die mehrfach wiederholt werden, bis sich ein Konsens abzeichnet. Eine Konsenslösung der Vetomächte gilt als wichtig, da andernfalls die Autorität der neuen Generalsekretärin oder des neuen Generalsekretärs von Beginn an geschwächt wäre.
Nach den Probe-Abstimmungen erfolgt eine formale Abstimmung. Um gewählt zu werden, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mindestens neun Stimmen erreichen und keines der ständigen Mitglieder darf ein Veto einlegen.
Das Ergebnis wird als Empfehlung der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Diese stimmt über die Ernennung der vom Sicherheitsrat empfohlenen Person ab. Bislang hat die Generalversammlung noch nie eine Empfehlung des Sicherheitsrats abgelehnt.
Was wird am Wahlverfahren kritisiert?
Die zivilgesellschaftliche Organisation «1 for 8 Billion» setzt sich für ein faires, offenes und inklusives Verfahren zur Auswahl des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin der Vereinten Nationen ein. Sie kritisiert einen grundlegenden Interessenskonflikt des Amtes.
Die Unabhängigkeit leide darunter, dass der UN-Generalsekretär oder die UN-Generalsekretärin bei der Ernennung auf die Mitgliedsstaaten, besonders die fünf Veto-Mächte, angewiesen ist.
Laut eines Berichts habe es im Vorfeld vergangener Auswahlprozesse informelle Absprachen und politische Zugeständnisse zwischen Kandidierenden und Staaten gegeben. Zum Beispiel bei Besetzungen von Führungspositionen innerhalb der UN.
In den vergangenen 80 Jahren gab es neun Uno-Generalsekretäre – und keine Generalsekretärin. Die Mitgliedsstaaten wurden deshalb explizit aufgerufen, Frauen zu nominieren.
Zurzeit stellen sich vier Frauen und drei Männer zur Wahl. Bis der Sicherheitsrat formal abstimmt, können aber auch weitere Kandidaturen eingereicht werden.
Zur Wahl stehen:
- Michelle Bachelet Jeriam (Chile), nominiert durch Chile, Brasilien und Mexiko.
- María Fernanda Espinosa Garcés (Ecuador), nominiert durch den Karibik-Inselstaat Antigua und Barbuda, jedoch nicht durch ihr Heimatland Ecuador.
- Rafael Mariano Grossi (Argentinien), nominiert durch Argentinien, unterstützt von Italien und Paraguay.
- Rebecca Grynspan Mayufis (Costa Rica), nominiert durch Costa Rica.
- Olara Otunnu (Uganda), nominiert durch Uganda.
- Carolyn Rodrigues Birkett (Guyana), nominiert durch Guyana.
- Macky Sall (Senegal), nominiert durch Senegal.
Wer ist Favoritin oder Favorit?
Offiziell sind die Probe-Abstimmungen geheim. Trotzdem dringen Ergebnisse an die Öffentlichkeit.
So soll Kandidatin Rebecca Grynspan aus Costa Rica mit 10 Pro-Stimmen, 1 Kontra-Stimme und 4 Enthaltungen vorne liegen, gefolgt von der von Guyana nominierten Kandidatin Carolyn Rodrigues Birkett mit 9 Pro-Stimmen, 2 Kontra-Stimmen und 4 Enthaltungen.
Die Frage bleibt jedoch, welche Ratsmitglieder sich gegen die Kandidatinnen ausgesprochen haben. Handelt es sich um eine der fünf Vetomächte, dürfte es für die Kandidatinnen schwierig werden. Ein Resultat wird im Herbst erwartet.
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