Kamera an Bahnübergang knöpfte Schweizern 1,1 Millionen Franken ab


War das überhaupt legal?

Am Bahnübergang in Uster hat eine Kamera für Busseinnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Franken gesorgt. (Archivbild)

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Eine Kamera am Bahnübergang in Uster hat der Stadtpolizei rund 1,1 Millionen Franken an Busseinnahmen erwirtschaftet. Jetzt stellt sich die Frage: War das überhaupt legal?

Gianluca Reucher

Darum geht’s

  • Am Bahnübergang in Uster hat eine Kamera für Aufsehen gesorgt, die 2025 für rund 1,1 Millionen Franken an Busseinnahmen gesorgt und der Stadt damit einen Rekordwert beschert hat.
  • Aufgrund der nicht ganz klaren Rechtslage ist die Kamera inzwischen abgeschaltet worden.
  • Laut der Stadt Uster könnten die bezahlten Bussen nicht mehr zurückgefordert werden. Mindestens eine Person soll allerdings erfolgreich Einsprache erhoben haben, wie «Tagesanzeiger» berichtet.
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Mit 3,2 Millionen Franken hat die Stadt Uster im vergangenen Jahr deutlich mehr Bussen eingenommen, als jemals zuvor. Für knapp ein Drittel davon alleine verantwortlich: eine Kamera am Bahnübergang des Bahnhofs, die rund 1,1 Millionen Franken in die Kassen der Stadtpolizei spülte. War das aber überhaupt legal?

Die Kamera, die im Februar 2025 am Bahnübergang installiert worden war, schaltete sich automatisch ein, wenn das Wechselblinklicht anging. Wer danach unerlaubterweise über die Gleise fuhr, wurde gefilmt und erhielt eine Busse von 250 Franken. Das waren im Zeitraum von Februar bis Oktober 2025 rund 4400 Personen.

Wie «Tagesanzeiger» berichtet, erhob mindestens eine gebüsste Person erfolgreich dagegen Einsprache. Inzwischen ist die Kamera deaktiviert.

«Unterschiedliche Rechtsauffassung»

Die Sicherheitsvorsteherin Beatrice Caviezel (GLP) erklärt auf «Tagesanzeiger»-Anfrage, dass die Stadtpolizei Uster und das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) «eine unterschiedliche Rechtsauffassung hinsichtlich der Natur der fraglichen Anlage» vertreten würden. Metas ist zuständig für die Zulassung und die Eichung solcher Anlagen.

«Im Kern ging es um die Frage, ob dieses System eine Übertretung lediglich bildlich festhält und dokumentiert oder im eigentlichen Sinne misst, wie etwa ein Geschwindigkeitsmessgerät die gefahrene Geschwindigkeit oder ein Atemlufttestgerät den Alkoholgehalt der Atemluft», führt Caviezel aus.

Wäre Letzteres der Fall, so wäre für das System eine offizielle Abnahme und Kalibrierung durch Metas erforderlich, damit basierend auf den erhobenen Daten automatisiert Ordnungsbussen verschickt werden können. Dafür müsste wiederum das Bundesamt für Strassen (Astra) eine spezifisch auf diesen Anwendungsfall zugeschnittene Weisung erlassen, was aber nicht geschehen sei.

Letztlich habe sich die Stadtpolizei Uster dazu entschieden, auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens oder eine aufwendige juristische Auseinandersetzung zu verzichten. Statt von einer fix installierten Anlage, von der zuerst die Rede war, spricht die Stadt Uster nun von einem «Pilotprojekt».

Was passiert mit dem Geld?

Was passiert jetzt aber mit den 1,1 Millionen Franken, die womöglich ohne ausreichende Rechtsgrundlage eingenommen wurden? Die Stadt Uster klärt gegenüber «Tagesanzeiger» auf: «Ordnungsbussen werden mit der Bezahlung rechtskräftig. Es besteht daher keine Möglichkeit, die Bussen zurückzufordern.»

Zudem stehe die grundsätzliche Zulässigkeit der Verwertung der Daten und die Beweissicherheit nicht infrage. Die unterschiedlichen Auffassungen zu den technischen und juristischen Details hätten letztlich nur eine Frage aufgeworfen: Ob der automatisierte Versand von Ordnungsbussen mit diesem System zulässig ist.

Der stellvertretende Polizeikommandant Sascha Buchmann sagte schon damals: «Der Beweis, dass gegen das Gesetz verstossen wurde, ist vorhanden und verwertbar.»

Bussen könnten zurückerstattet werden

Wie «Tagesanzeiger» berichtet, soll ein Autofahrer allerdings erfolgreich gegen die Busse Einsprache erhoben haben. Das Verfahren sei vom Statthalteramt daraufhin eingestellt worden. Die Begründung: «Aufgrund der vorliegenden Akten kann der beschuldigten Person ein schuldhaftes Verhalten nicht rechtsgültig nachgewiesen werden.»

Insgesamt würden dem Statthalteramt des Bezirks Uster mittlerweile 138 Einsprachen gegen die Ordnungsbusse vorliegen. Bezirksstatthalter Markus Ehrensperger hat dem «Tagesanzeiger» mitgeteilt: «Als uns Hinweise vorlagen, wonach die Voraussetzungen an die Überwachungsanlage nicht vollständig erfüllt sein könnten, wurde die Bearbeitung der noch nicht abgeschlossenen Fälle einstweilen aufgeschoben.»

69 der 138 Einsprachen seien zu diesem Zeitpunkt bereits per Strafbefehl erledigt gewesen. «Da sich abzeichnete, dass die Einwände begründet sein könnten, die abschliessende Überprüfung jedoch länger andauern wird, wurde in den noch hängigen Fällen eine Einstellungsverfügung erlassen», heisst es weiter.

Noch immer seien nicht alle notwendigen Informationen vorhanden. Jedoch: «Sollten wir zum Schluss kommen, dass die ursprünglichen Ordnungsbussen, welche zum Erlass des Strafbefehls geführt haben, nicht gerechtfertigt waren, werden den Betroffenen die im Strafbefehl auferlegten Bussen und Gebühren zurückerstattet», so Ehrensperger. In diesem Fall würde das Statthalteramt Bezirk Uster selbständig auf die 69 Betroffenen zugehen.

Stadtpolizei splittete Rechnungen, um Kontrollen zu entgehen

Bei einer Gemeinschaftssitzung Anfang Juli waren die hohen Busseinnahmen der Stadtpolizei Uster zur Sprache gekommen. Der Stadtrat hatte hierbei darüber informiert, dass die Stadtpolizei Rechnungen gesplittet haben soll, um die Kontrolle von höherer Stelle zu umgehen.

Die Stadtpolizei habe das Budget um 1,4 Millionen Franken überzogen, ohne den Stadtrat darüber in Kenntnis zu setzen. Unter anderem wurde ein Polizeiauto im Wert von 100’000 Franken und Absperrgitter im Wert von 160’000 Franken angeschafft.

Die politische Aufarbeitung findet nach den Sommerferien in der parlamentarischen Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (Kös) statt. Die SVP/EDU-Fraktion fordert zudem die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Ähnlicher Vorfall in Birsfelden

Anfang des Jahres hatte blue News über einen ähnlichen Vorfall in Birsfelden berichtet. Dort hatte ein automatisches Bussensystem in Form einer eingesetzten Messanlage für Aufsehen gesorgt.

Die Gemeinde hatte Kameras installiert, welche Autonummern erfassen und Fahrzeuge büssen, die sich weniger als 15 Minuten im Quartier aufhalten. Seit der Einführung sollen Bussengelder in Millionenhöhe geflossen sein.

Der Bundesrat erklärte letztlich, dass die betreffende Messanlage gemäss Bundesamt für Strassen nicht nach Messgesetz zugelassen ist. Zudem sei der Vollzug des Strassenverkehrsrechts grundsätzlich Sache der Kantone.

Gipfeli-Gate: Coop büsst nicht alle Diebstähle gleich

Ein vergessenes Gipfeli beim Self-Scanning bringt Komikerin Julia Steiner in Schwierigkeiten: Sie erhält ein Hausverbot bei Coop und muss 150 Franken Busse bezahlen. blue News hat beim Grossverteiler nachgefragt.