Rebel Wilson gewinnt Verleumdungsprozess – der Fall «The Deb» erklärt


Hollywoods Dauerstreit

Rebel Wilson (links) und «The Deb»-Hauptdarstellerin Charlotte MacInnes: Ein Gericht wies die Verleumdungsklage von MacInnes gegen Wilson ab.

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Ein australisches Gericht hat eine Verleumdungsklage gegen Rebel Wilson abgewiesen. Doch das Urteil beendet den Konflikt um ihr Regiedebüt «The Deb» keineswegs: Mehrere Klagen in Australien und den USA beschäftigen weiterhin die Gerichte.

Noemi Hüsser

Darum geht’s

  • Ein Gericht in Sydney wies am Mittwoch eine Verleumdungsklage von Schauspielerin Charlotte MacInnes gegen Rebel Wilson ab. MacInnes will das Urteil anfechten.
  • Parallel laufen weitere rechtliche Verfahren zwischen Wilson, den Produzent*innen und der Produktionsfirma des Films «The Deb». Es geht unter anderem um Verleumdung, Vertragsbruch, finanzielle Vorwürfe und eine mutmassliche Schmutzkampagne.
  • Der Rechtsstreit überschattet «The Deb» massiv. Trotz Premiere und Kinostart blieb der Film hinter den Erwartungen zurück und soll Ende August in den USA und Grossbritannien digital erscheinen.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Es sollte Rebel Wilsons erster grosser Auftritt hinter der Kamera werden. Stattdessen ist die Musical-Komödie «The Deb», das Regiedebüt der «Pitch Perfect»-Schauspielerin, zum Schauplatz verworrener Rechtsstreite geworden.

Ein Kapitel ging am Mittwoch vorerst zu Ende: Ein Gericht in Sydney wies eine Verleumdungsklage der Hauptdarstellerin Charlotte MacInnes gegen Rebel Wilson ab. Ein Sieg für Wilson. Aber nur ein Teilsieg. Denn der Streit um «The Deb» wird längst auf zwei Kontinenten, vor mehreren Gerichten und in mehreren Verfahren ausgetragen. Ein Überblick.

Erst einmal zur Verleumdungsklage, in der Wilson am Mittwoch siegte: Wilson behauptete zwischen September 2024 und Juli 2025 in mehreren Instagram-Posts, MacInnes sei von der Produzentin Amanda Ghost sexuell belästigt worden. Später habe MacInnes ihre Darstellung geändert und die Vorwürfe bestritten, nachdem ihr berufliche Vorteile gewährt worden seien.

MacInnes verklagte Wilson daraufhin wegen Verleumdung: Die Behauptung, sie hätte solche Vorwürfe getätigt und schliesslich wieder zurückgezogen, sei rufschädigend. Tatsächlich habe es nie Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegeben. «Wilson ist eine unglaubliche Lügnerin, die schreckliche, schreckliche Anschuldigungen gegen mehrere Personen erfunden hat», so MacInnes’ Anwältin vor Gericht.

Das Gericht in Sydney wies die Klage nun ab. Bei drei der vier Posts sah das Gericht die von MacInnes behaupteten rufschädigenden Aussagen nicht als erwiesen an. Ein weiterer Post konnte laut Gericht zwar den Eindruck erwecken, MacInnes habe ihre Darstellung geändert. Dies sei für sich genommen jedoch nicht diffamierend. Ausserdem habe MacInnes nicht nachgewiesen, dass die Veröffentlichungen ihren Ruf ernsthaft geschädigt hätten.

«Vielen Dank an das australische Rechtssystem für diesen bedeutenden Sieg», schrieb Wilson in einer Instagram-Story nach dem Urteil. MacInnes’ Anwaltsteam kündigte unterdessen an, in Berufung zu gehen.

Schauspielerin Rebel Wilson zeigte sich in ihrer Instagram-Story nach dem Urteil erleichtert.

Schauspielerin Rebel Wilson zeigte sich in ihrer Instagram-Story nach dem Urteil erleichtert.

Screenshot Instagram

Aber eben – das ist nur ein Teil der Rechtsstreitereien rund um den Film. Erstmals an die Öffentlichkeit kamen sie im Juli 2024. Damals wandte sich Wilson auf Instagram an ihre Millionen Follower und erhob schwere Vorwürfe gegen die Produzent*innen des Films – Amanda Ghost, Gregor Cameron und Vince Holden.

Der Vorwurf des «unangemessenen Verhaltens» gegenüber MacInnes, der später zur Verleumdungsklage führte, war nur einer von mehreren: Wilson behauptete zudem, die Produzent*innen hätten Gelder aus dem Budget des Films veruntreut. Ausserdem, so Wilson, hätten die Produzent*innen die Vorführung beim Toronto International Film Festival blockieren wollen. Die Gegenseite sieht es umgekehrt: Sie habe wegen ungeklärter Credit-Fragen mit der Festivalvorführung gezögert – und Wilson habe daraufhin ihre Anschuldigungen als Druckmittel eingesetzt, um die Freigabe zu erzwingen.

Der Hintergrund: «The Deb» beruht auf dem Bühnenmusical der jungen Autorin Hannah Reilly. Wilson wollte einen Drehbuch-Credit, doch die australische Gewerkschaft der Drehbuchautor*innen sprach ihn allein Reilly zu – Wilson blieb nur ein Vermerk als «zusätzliche Autorin».

Die Produzent*innen reagierten prompt. Amanda Ghost, Gregor Cameron und Vince Holden reichten in Los Angeles eine Verleumdungsklage ein. Darin zeichneten sie das Bild einer Lügnerin und eines «Bully», die die Produzent*innen aus Rache diffamiere, weil sie keinen Credit für das Drehbuch bekommen habe.

Wilson doppelte im Herbst nach. Sie reichte eine Gegenklage ein und erhob unter anderem Vorwürfe wegen Vertragsbruchs, Freiheitsberaubung, Täuschung und der vorsätzlichen Zufügung seelischen Leids. Der Freiheitsberaubungs-Vorwurf bezog sich darauf, dass ein Produzent sie in einem Raum festgehalten und zur Unterschrift unter eine Erklärung gedrängt habe, mit der sie ihre Beschwerde über Ghosts sexuelles Fehlverhalten zurückzog.

Im Januar 2026 stutzte ein Richter in Los Angeles diese Klage deutlich zusammen. Er strich zahlreiche Anschuldigungen, die er als irrelevant oder zu wenig konkret erachtete. Teile des Verfahrens, darunter vertragliche Ansprüche gegen die Produktionsfirma AI Film, blieben jedoch bestehen. Beide Klagen sind noch hängig.

Im Juli 2025 klagte auch die Produktionsfirma AI Film, diesmal in Australien. Der Vorwurf: Wilson habe einen Vertriebsdeal blockiert, um die Rechte am Musical selbst zu kaufen. Die Firma verlangt Schadenersatz. Wilson nannte die Klage auf Instagram «sinnlos». Das Verfahren ist noch offen.

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Im Herbst 2024 tauchten anonyme Websites auf, die unbelegte und rassistische Behauptungen über Produzentin Amanda Ghost verbreiteten. Ein Jahr später erweiterten Ghost und ihre Mitproduzenten ihre ursprüngliche Klage und warfen Wilson vor, diese Schmutzkampagne in Auftrag gegeben zu haben.

Dabei verbindet sich der Fall mit einem anderen Hollywood-Skandal: Ghost behauptet, Wilson habe Melissa Nathan – deren PR-Firma auch für Justin Baldoni arbeitete – mit einer Kampagne gegen sie beauftragt. Entsprechende Kommunikation soll in der Beweisaufnahme rund um den Film «It Ends With Us» aufgetaucht sein. Wilson bestreitet, hinter den Seiten zu stehen.

Der eigentliche Verlierer ist der Film

Klage um Klage, also. Der eigentliche Verlierer dahinter bleibt aber der Film. «The Deb» feierte am Toronto Film Festival 2024 zwar Premiere, verschwand wegen der Rechtsstreitigkeiten dann aber für über ein Jahr in der Schwebe und der Kinostart wurde mehrfach verschoben.

Inzwischen ist er doch noch erschienen: Im April 2026 kam die Musical-Komödie in die australischen Kinos – wo sie floppte und nur einen Bruchteil ihres 22-Millionen-Dollar-Budgets einspielte. In der zweiten Woche rutschte «The Deb» von Platz 15 auf Platz 20 der Charts und nahm laut «Guardian» noch 237 Dollar pro Leinwand ein – im Schnitt kaum mehr als eine Handvoll verkaufter Tickets pro Kino. Der «Sydney Morning Herald» nannte den Start «ziemlich katastrophal». In den USA und Grossbritannien soll der Film Ende August auf digitalen Plattformen starten.


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