Erster Tag im Bondo-Prozess
Der Bergsturz von Bondo forderte 2017 acht Todesopfer.
KEYSTONE
Darum geht’s
- Ein Prozess in Pontresina GR soll klären, ob die Behörden vor dem Bergsturz von Bondo im Jahr 2017 ein unvertretbares Risiko eingingen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
- Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Warnzeichen für den Bergsturz nicht ausreichend erkannt und gefährdete Wanderwege nicht gesperrt zu haben.
- Als einzige der fünf Angeklagten antwortete die heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti persönlich auf Fragen von Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Im Mittelpunkt des ersten Prozesstages standen vor allem geologische Streitigkeiten.
Neun Jahre nach dem Bergsturz von Bondo hat am Montag der Prozess gegen fünf Personen begonnen. Ihnen wird mehrfache fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte bei einem Schuldspruch bedingte Geldstrafen.
Beim Unglück verloren 2017 acht Menschen ihr Leben. Die zentrale Frage beim Prozess am Regionalgericht Maloja ist, ob damals ein grosser Bergsturz innert weniger Tage, Wochen oder Monate absehbar war. Zu verantworten haben sich im voraussichtlich dreitägigen Prozess zwei Kantonsvertreter, ein externer Geologe sowie zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia GR – unter anderem die ehemalige Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti.
Sie war auch die einzige der fünf Angeklagten, die am ersten Prozesstag auf die Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft persönlich antwortete. Die restlichen Angeklagten verweigerten die Aussage oder verwiesen auf die Plädoyers ihrer Anwälte.
Die FDP-Nationalrätin hielt während der Befragung daran fest, dass sie nicht in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen sei und sich auf die Einschätzungen der zuständigen Experten verlassen habe. Deshalb sei auch nicht über eine Sperrung der Wanderwege im Gebiet diskutiert worden.
Giacometti erklärte, dass eine Sperrung theoretisch innert weniger Stunden möglich gewesen wäre. Da es aber keine entsprechenden Empfehlungen gegeben habe, sei diese nicht zur Debatte gestanden. Sie habe sich immer auf diese Empfehlungen verlassen.
Staatsanwalt stützt sich auf Gutachten
Der zuständige Staatsanwalt kam zu einem anderen Schluss. Er beantragte für alle fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen. Auf eine schärfere Strafforderung verzichtete er unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist.
In seinen gut eine Stunde andauernden Ausführungen erklärte der Staatsanwalt, weshalb ein externer Gutachter, anders als die Angeklagten, klare Vorzeichen für einen bald bevorstehenden Bergsturz im August 2017 sah.
Eine entscheidende Frage sei dabei die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen an der Nordostflanke des Piz Cengalo und jenen an der Nordwestflanke. Während die angeklagten Geologen und Vertreter des Kantons zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordwest- und der Nordostflanke unterschieden hätten, sehe ein externer Gutachter das anders.
Angeklagten wird Unterlassung vorgeworfen
So hätten Abbrüche an der Nordwestflanke in den Tagen und Wochen vor dem grossen Bergsturz als Vorboten für ein Ereignis an der Nordostflanke erkannt werden müssen. Die Angeklagten hätten es deshalb pflichtwidrig unterlassen, die in der Gefahrenzone befindlichen Wanderwege vorsorglich zu sperren.
In die gleiche Kerbe schlug der Anwalt der acht Opfer. «Der Bergsturz im August 2017 hätte nicht verhindert werden können, die Todesopfer hingegen schon.» Er zitierte zudem mehrmals aus den Schlussfolgerungen des externen Gutachtens.
«Unwissenschaftliches Gutachten»
Dieses Gutachten wurde in der Folge vom Anwalt des Geologen scharf kritisiert und als «unwissenschaftlich und mit mehreren subjektiven Aussagen» beschrieben. Er nannte als Beispiel die Grundsatzfrage, ob die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen an der Nordostflanke des Piz Cengalo und jenen an der Nordwestflanke durch die angeklagten Kantonsvertreter sowie den Geologen korrekt gewesen sei.
Während die Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt sich auf das externe Gutachten stützen, welches besagt, dass die Bergstürze an der Nordwestflanke ein klares Warnsignal für drohende Bergstürze an der Nordostflanke gewesen seien, bestreitet der Anwalt des Geologen dies.
Er erklärte: «Der Gutachter stellt vom Schreibtisch aus Vermutungen an und bezieht sich auf eine Masterarbeit aus dem Jahr 2014. In dieser wird die Nordwestflanke aber gar nicht genauer untersucht, weshalb der Gutachter unwissenschaftliche Vermutungen anstellt.»
Kritik an Anklageschrift
Der Anwalt von einem der Kantonsvertreter knüpfte an diesen Zweifeln am Gutachten an. Zusätzlich äusserte er Kritik an der Anklageschrift. In dieser machte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen seinen Mandanten, ohne diese genauer zu erläutern.
Als Beispiel nannte er die sogenannte Garantenstellung, die seinem Mandanten angelastet werde. Mit Rechtsgrundlagen untermauert werde diese aber nicht. Eine Garantenstellung betrifft Personen, die besondere Pflichten haben, einen Schaden oder eine Gefahr von jemandem oder etwas abzuwenden.
Eine solche habe sein Mandant jedoch nicht. Er habe weder einen Vertrag mit den Todesopfern abgeschlossen noch gebe es gesetzliche Grundlagen für eine solche Stellung.
Urteil wohl erst im September
Aus diesen Gründen forderten beide Anwälte vom dreiköpfigen Richtergremium, ihre Mandanten vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung freizusprechen. Das Urteil soll am 4. September verkündet werden. Zunächst erhalten im Bondo-Prozess am Dienstag die weiteren Anwälte der fünf Angeklagten das Wort.
Vor fünf Jahren ereignete sich der Bergsturz von Bondo
Am 23. August 2017 kam es am Piz Cengalo zu einem riesigen Felssturz. Drei Millionen Kubikmeter Fels donnerten zu Tal. Das Südbündner Bergdorf Bondo entging knapp einer Zerstörung. Acht Berggänger verloren beim Unglück ihr Leben.
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