AHV, Abfall , Pestizid
Im August 2026 stehen in der Schweiz wieder zahlreiche Änderungen an.
Keystone / Bildmontage blue News
Darum geht’s
- Für Littering drohen ab August schweizweit Bussen von bis zu 250 Franken.
- Sunrise, Yallo und Lebara erhöhen die Preise zahlreicher Mobilfunk- und Internetabos.
- Auch bei Recycling, Kurzarbeit, Einbürgerungen und der Berechnung von Pensionskassenleistungen gelten neue Regeln.
Ein neuer Monat bringt neue Regeln: Ab August wird Littering schweizweit gebüsst, Sunrise dreht an der Preisschraube und Verpackungen müssen strengere Recyclingvorgaben erfüllen.
Auch bei der Altersvorsorge, bei Einbürgerungsverfahren und bei der Kurzarbeitsentschädigung gibt es Änderungen. Das musst du wissen.
Für Littering drohen bis zu 250 Franken Busse
Wer Abfall im öffentlichen Raum liegen lässt, kann ab August in der ganzen Schweiz gebüsst werden. Grundlage ist ein neues bundesrechtliches Littering-Regime.
Für Kleinabfälle wie Zigarettenstummel oder Plastiksäcke kann eine Ordnungsbusse von 80 Franken fällig werden. Bei Abfallmengen bis zu 17 Litern sind laut den vorliegenden Angaben Bussen bis 100 Franken möglich.
Bei Mengen von bis zu 110 Litern können bis zu 250 Franken fällig werden. Voraussetzung ist, dass die Person beim Wegwerfen oder Liegenlassen des Abfalls erwischt wird.
Für Verpackungen gelten neue Recyclingquoten
Ab August gilt eine neue Verpackungsverordnung. Sie ersetzt die bisherige Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000.
Verpackungen sollen möglichst gut rezyklierbar sein, häufiger aus wiederverwertetem Material bestehen und weniger problematische Stoffe enthalten. Unnötige Verpackungen sollen ebenfalls vermieden werden.
Für Kunststoffverpackungen gilt eine Quote von mindestens 55 Prozent für die stoffliche Verwertung. Bei Getränkekartons sind es mindestens 70 Prozent.
Hunderte Pestizid-Grenzwerte werden angepasst
Die Schweiz übernimmt neue Grenzwertregeln der EU für Pestizidrückstände in Lebensmitteln.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen passt insgesamt 830 Höchstwerte an. Rund 600 davon fallen strenger aus als bisher.
Der Bund will damit den Gesundheitsschutz stärken und gleichzeitig Handelshemmnisse mit der EU vermeiden.
Sunrise-Abos werden teurer
Nach Swisscom und Salt erhöht nun auch Sunrise seine Preise. Ab August steigt die monatliche Grundgebühr für Mobilfunk- und Internetabos um 1.50 Franken.
Wer mehrere Mobilabos oder ein Kombipaket mit Internet und Mobilfunk nutzt, zahlt für jedes weitere Abo zusätzlich 75 Rappen pro Monat.
Auch die Sunrise-Marken Yallo und Lebara erhöhen ihre Preise. Je nach Tarif beträgt der Aufschlag zwischen 50 Rappen und 2 Franken, bei den meisten Abos ist es 1 Franken.
Nicht betroffen sind laut den vorliegenden Angaben Swype, Chmobile, Prepaid-Angebote, Home-Security-Produkte, Zusatzoptionen und laufende Ratenzahlungen für Geräte.
Die 13. AHV-Rente führt nicht zu Kürzungen
Im Dezember wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Damit sie nicht indirekt zu Kürzungen bei Pensionskassenleistungen führt, ändert der Bundesrat ab August die entsprechende Verordnung.
Bisher durften AHV- und Pensionskassenrente zusammen grundsätzlich nicht mehr als 85 Prozent des letzten versicherten Lohns betragen. Bei einer Überschreitung konnten Leistungen wegen einer sogenannten Überversicherung gekürzt werden.
Die zusätzliche AHV-Auszahlung wird nun aus dieser Berechnung ausgeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass der Zweck der 13. AHV-Rente durch Kürzungen bei der beruflichen Vorsorge teilweise wieder aufgehoben wird.
Die Abläufe bei ordentlichen Einbürgerungen werden digitaler. Kantonale Behörden können Gesuche künftig elektronisch statt per Post an das Staatssekretariat für Migration übermitteln.
Auch der Entscheid des Bundes kann über die neue Schnittstelle im Zentralen Migrationsinformationssystem zurückgeschickt werden.
Zunächst startet eine Pilotphase mit ausgewählten Kantonen. Später sollen die übrigen Kantone angeschlossen werden. Für Gesuchstellende selbst bedeutet die Änderung vorerst nicht zwingend, dass der gesamte Antrag online eingereicht werden kann.
Kurzarbeit bleibt bis zu 24 Monate möglich
Unternehmen können weiterhin während höchstens 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Die verlängerte Maximaldauer gilt ab August weiter und läuft bis zum 31. Januar 2027.
Normalerweise beträgt die Höchstbezugsdauer zwölf Monate. Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit dem weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Die Massnahme soll Arbeitsplätze sichern, einen Anstieg der Arbeitslosigkeit bremsen und betroffenen Betrieben mehr Planungssicherheit geben.
Swiss will wieder nach Tel Aviv fliegen
Die Swiss plant, ihre Verbindungen von und nach Tel Aviv ab August wieder aufzunehmen. Wegen des Kriegs gegen Iran hatte die Fluggesellschaft ihre Flüge zuvor ausgesetzt und den Unterbruch mehrfach verlängert.
Die Lufthansa Group fliegt Tel Aviv laut den vorliegenden Angaben bereits seit Juni wieder an, allerdings mit einem reduzierten Angebot.
13. AHV-Rente: Keine Scheinlösung auf Kosten der Jungen
Diana Gutjahr lehnt die Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente ab: höhere Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer belasten Bevölkerung und junge Generation, ohne die AHV nachhaltig zu sichern.
Mit Material von Keystone-SDA.
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